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Die Satzung des Landesverbandes finden Sie hier.
Eine aktive Einbeziehung aller Mitglieder in die Verbandsarbeit ist dem Landesvorstand wichtig. Der Landesverband unterrichtet seine Mitglieder regelmäßig und aus aktuellem Anlass mit einer "Mitgliederinformation", die im pdf-Format digital erscheint, über justizpolitische und andere Belange mit Bezug zur Justiz. Die Mitgliederinformation hat die frühere Verbandszeitschrift abgelöst, die in gedruckter Form nicht immer aktuell erscheinen und verbreitet werden konnte. Informationen "in Papierform" an unsere Mitglieder gehören damit der Vergangenheit an.
Folgende Dokumente stehen zum Download zur Verfügung:
Selbstverständlich hat jedes Mitglied die Möglichkeit, sich - über die Bezirks- und Fachgruppe oder unmittelbar - an den Landesvorstand zu wenden und Themen anzusprechen, die für die persönliche Arbeit und für die Justiz im Allgemeinen bedeutsam sind.
Unser Verband verleiht den Interessen der Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Land Sachsen-Anhalt eine Stimme. Neben Öffentlichkeitsarbeit gegenüber den Medien ist unser Landesverband als berufsständische Vereinigung an der Gesetzgebung des Landes beteiligt.
Unser Landesverband erhält regelmäßig die Gelegenheit, zu Gesetzgebungsvorhaben der Landesregierung Stellung zu nehmen. Diese Mitwirkung an der Gesetzgebung ist uns ein wichtiges Anliegen, um unsere fachlich-inhaltliche Sicht einzubringen.
Stellungnahmen werden vom Landesvorstand erarbeitet. Je nachdem, in welchem Stadium die Beteiligung des Landesverbandes erfolgt, antworten wir entweder dem federführenden Landesministerium oder dem Landtag von Sachsen-Anhalt, bei dem ein Gesetzentwurf eingebracht ist. Zu unseren Aufgaben gehört es mitunter auch, vor den Gremien des Landtags unsere Position in einer Anhörung mündlich vorzutragen.
Der Landesverband hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Gesetzgebungsverfahren Stellung genommen. Eine Auswahl an Stellungnahmen steht demnächst hier zum Download bereit.
Sie sind Richter oder Richterin bzw. Staatsanwalt oder Staatsanwältin im Dienst des Landes Sachsen-Anhalt und treten für die Ziele unseres Landesverbandes und des Deutschen Richterbundes (DRB) ein? Dann können Sie einer Bezirks- oder Fachgruppe als Vereinsmitglied beitreten. Automatisch gehören Sie dann dem Landesverband und dem DRB an.
Das Beitrittsformular zum Online-Ausfüllen und Ausdrucken finden Sie hier, das Beitrittsformular zum Ausfüllen nach dem Ausdrucken hier.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Gruppe für Sie die richtige ist, dann fragen Sie hier nach.