Besoldungsunterschiede zwischen den Ländern unverändert groß

Berlin. Die Gehaltsschere in der Justiz bleibt trotz Anpassungen unverändert groß, das zeigt der zum Jahreswechsel 2018/2019 neu erhobene Ländervergleich der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten. Die aktuellen Zahlen des Deutschen Richterbundes (DRB) verdeutlichen einen Einkommensunterschied von jungen Richtern oder Staatsanwälten in Bayern im Vergleich zum Saarland von 938 Euro im Monat. Auch im Vergleich zu Hamburg sind im Saarland die monatlichen Einkünfte bei einem Einstiegsgehalt von 3500 Euro um 885 Euro geringer.

Neben dem Saarland bilden Rheinland-Pfalz und Thüringen die Schlusslichter der Besoldung bei jungen Richtern und Staatsanwälten. Baden-Württemberg hat allerdings in 2018 einen großen Sprung vom drittletzten Platz auf Rang Nummer drei hinter Bayern und Hamburg gemacht. Es zahlt seinen Berufseinsteigern nun 406 Euro mehr im Monat. Das ist hauptsächlich dem Wegfall der abgesenkten Eingangsbesoldung seit Beginn 2018 geschuldet. Das Bundesland Baden-Württemberg kam damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Oktober zuvor, dass die Kürzung im Zuge von Haushaltskonsolidierungen von Beamten- und Richtergehältern in den ersten drei Dienstjahren in dem Bundesland für verfassungswidrig erklärt hat.

Auch das Verwaltungsgericht des Saarlandes hält die Besoldung der saarländischen Richter in den Besoldungsgruppen R1 und R 2 für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Es hat die Verhandlung im Fall zweier Richter, die ihre Besoldungsgruppen R1 und R2 für zu niedrig hielten, ausgesetzt und die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Denn auch bei Richtern und Staatsanwälten mit langjähriger Berufserfahrung gibt es deutliche Einkommensunterschiede.

Nachzulesen ist der Ländervergleich in all seinen Einzelheiten hier.

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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