Fehlerkultur in der Justiz – Muss sich etwas ändern?

Berlin. „Wumms“, so beschrieb Katrin Schönberg, die Vorsitzende des Berliner Landesverbandes des Deutschen Richterbunds (DRB), in ihrer Begrüßungsrede am 11. September 2019 im Kammergericht lautmalerisch die Wirkung, die die Frage nach einer Fehlerkultur in der Justiz wohl auslöst.

Aber ist das wirklich so? Über diese Frage und anderes Bemerkenswertes im Zusammenhang mit dem Thema Fehlerkultur konnten in der Folge die Podiumsteilnehmer unter der Moderation der Tagesspiegel-Journalistin Fatina Keilani diskutieren. Doch wer saß auf dem Podium, vielleicht überraschend, vielleicht aber auch interessant gewählt? Neben der Strafverteidigerin und Richterin am Berliner Verfassungsgerichtshof Margarete von Galen, der gerade erst sein Amt aufnehmende Präsident des Landgerichts Berlin Holger Matthiesen und – ein gutes Stück strukturierte Wissenschaft muss sein – Fabian Wittreck, seines Zeichens Professor für öffentliches Recht und Politik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Leiter des Instituts für Öffentliches Recht und Politik.

Schon die Eingangsstatements brachten Erleuchtendes und Diskutierbares. Ist es nicht tatsächlich so, dass es kaum mehr Fehlerkontrolle geben kann als in der Justiz, wie Matthiesen zu Recht bemerkte? So unterliegen doch alle Justizangehörigen – und alle können Fehler machen – der Dienstaufsicht. Aber auch dort, wo diese an die Grenzen kommt, nämlich an der richterlichen Unabhängigkeit, thront förmlich die Überprüfung im Instanzenzug. Gleichwohl gibt es bisher kein Nachdenken über eine Fehlerkultur anders als etwa bei Anwälten, betonte Matthiesen und verwies auf die öffentlichen Diskussionen, die in Bezug auf Justizfehler häufig nicht den Punkt träfen. Die Kritik an der Verurteilung eines Autofahrers, der den Tod eines Fahrradfahrers durch das Öffnen der Fahrzeugtür verursacht habe, und (lediglich) zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, gerechtfertigt durch sein einwandfreies Vorleben und ein festgestelltes Augenblicksversagen, sei insoweit beredtes Beispiel. Eine Fehlervermeidungs- und Verbesserungskultur könne durch die vom Gesetzgeber angestrebte weitere Spezialisierung, aber auch durch Fortbildung und Vermittlung von Erfahrungswissen, dessen Fehlen häufig Grundlage fehlerhaften Verhaltens sei, eingeführt werden, argumentierte Matthiesen.

Fehlende Fehlerkultur

Von Galen wies dabei auf die Unterschiede in den Auswirkungen eines fehlerhaften Verhaltens für Richter und Anwälte hin. Während Anwälten die Haftung drohe, seien Richter durch das Spruchrichterprivileg und die hohen Anforderungen an den Rechtsbeugungsvorsatz geschützt. Darin sieht sie einen Grund für eine ihrer Ansicht nach fehlende Fehlerkultur. Die Anhörungsrüge sei regelmäßig erfolglos und als totes Recht anzusehen. Auch eine an sich notwendige Offenheit fehle, die sich etwa in der fehlenden Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung zeige. Auch im Umgang mit fehlerhaften Haftentscheidungen, die doch für die Betroffenen in erheblichem Maße einschneidend seien, fehle eine notwendige Aufarbeitung, die auch für die betroffenen richterlichen Entscheider wichtig sei. Insoweit sei Hilfe wie Supervision wünschenswert, an der es fehle. Dass Anwälte sich Fehler wünschten, konnte von Galen nicht bestätigen. Der Wunsch gehe eher dahin, dass eine erkennbare Auseinandersetzung mit dem anwaltlichen Vortrag stattfinde.

Ist damit alles gesagt? Sicher nicht. Wittreck wies darauf hin, dass es bisher an belastbaren wissenschaftlichen Studien zu der Frage einer Fehlerkultur in der Justiz fehle – was er möglicherweise, wie er später bemerkte, alsbald durch die Vergabe von entsprechenden Promotionsthemen ändern werde. Gleichwohl könne man wohl sagen, dass der offene Umgang mit Fehlern in der Justiz eher schwach ausgeprägt sei, wie etwa der Umgang mit Befangenheitsanträgen zeige oder die Selbstkorrektur im Rahmen von Wiederaufnahmeverfahren. Dies sei aber auch nicht wirklich verwunderlich, weil hier soziologisch der Gruppengedanke wirke, der den Einzelnen vor Angriffen schütze, solange der Verstoß nicht die Gruppe gefährde, so Wittreck. Dabei werde auch immer quasi als Geschäftsgrundlage davon ausgegangen, alle Gruppenmitglieder seien gleich gut, was, wie jeder aus eigenem Ansehen wisse, weder in der Justiz noch in der Wissenschaft zutreffe. Darüber hinaus müsse man sich zugestehen, dass bei längerer Tätigkeit unzweifelhaft auch von einer Déformation professionnelle ausgegangen werden müsse. Ein richterlicher Entscheider habe einfach immer Recht.

Aktuelle Fragen, die Antworten bedürfen

In der weiteren Diskussion erwies sich jedenfalls der Umgang mit problematischen Verfahren in der Öffentlichkeit (Stichwort: nicht allgemein verständliche Strafzumessungen, sich als unrichtig herausstellende Prognosen in Bezug auf weitere Straffälligkeit) als besonders schwierig. Aber auch die Tatsache, dass die Änderung der bestehenden Fehlerkultur auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen dürfte, unterlag einem gewissen Konsens. Kann man deshalb nicht wenigstens bei den neu in den Beruf einsteigenden Personen beginnen? Vielleicht schon bei der Auswahl auf einen besonderen Berufsethos achten, der – vielleicht nicht ganz treffend – mit Demut zu bezeichnen wäre? Fragen über Fragen. Aber, und darin bestand unter den Diskutanten und im Plenum völlige Einigkeit, Fragen, denen unbedingt nachzugehen ist. Darauf wies auch die Vorsitzende des DRB-Landesverbandes Brandenburg Claudia Cerreto in ihrem Schlusswort hin.

Alles in allem eine wahnsinnig spannende Veranstaltung, die Lust auf mehr machte. Es steht zu hoffen, dass es nicht irgendwann heißt, die beiden veranstaltenden Landesverbände waren ihrer Zeit voraus. Die Diskussion mit dem Plenum und die nachfolgenden Gespräche haben gezeigt: Dieses Thema ist gerade angesichts drohender Kürzungen in der Fortbildung jetzt am Start.

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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