Kabinett bringt Ton-Aufnahmen in Strafprozessen auf den Weg

Berlin. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für die „digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung“ beschlossen.

Er sieht vor, dass von erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor Land- und Oberlandesgerichten in Strafverfahren Tonaufzeichnungen angefertigt und diese automatisiert in ein Textdokument übertragen werden. Die nahezu einhellige Kritik der Justizpraxis und der Länder an dem Vorhaben ist mit den Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf jedoch nicht vollständig ausgeräumt, gravierende Probleme bleiben ungelöst. Auch bei Tonaufnahmen bestehe die Gefahr, „dass Mitschnitte den Weg in die Öffentlichkeit finden, Opfer dadurch bloßgestellt und Zeugen etwa in heiklen Staatsschutzverfahren gefährdet würden“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn gegenüber den Medien. Auch könnten noch längere Verfahrenslaufzeiten drohen, „sofern die Gerichte sich künftig auf Grundlage der Aufzeichnungen im Verfahren mit einer Art Beweisaufnahme über die Beweisaufnahme befassen müssten“. Würde der Entwurf so umgesetzt, käme im Ergebnis erheblicher technischer und personeller Mehraufwand auf die Gerichte zu, dem kein entsprechender Nutzen für die Wahrheitsfindung gegenüberstünde.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet, nach einer Gegenäußerung der Regierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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