Bundestagswahl 2021 - Neuauflage des Rechtsstaatspaktes erforderlich

Berlin/Hamburg. Der Deutsche Richterbund (DRB) spricht sich für eine Verlängerung des Pakts für den Rechtsstaat über das Jahr 2021 hinaus aus.

Der Pakt hat sich als Erfolgsmodell erwiesen und sollte bis 2025 fortgeführt werden, so die Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff. Es gelte jetzt, „die Digitalisierung in der Rechtspflege zu beschleunigen und bundesweit besser zu verzahnen“ sowie die noch vorhandenen Personallücken zu schließen. Die Corona-Pandemie habe in aller Schärfe gezeigt, dass beim digitalen Wandel in der Rechtspflege noch viel zu tun ist.

Zudem sei trotz der mehr als 2500 neu entstandenen Stellen aufgrund des Rechtsstaatspaktes die Arbeitsbelastung in vielen Gerichten und Staatsanwaltschaften nach wie vor hoch. Neben neuen gesetzlichen Aufgaben hat die Justiz auch eine wachsende Komplexität der einzelnen Fälle zu bewältigen, weil die Regelungsdichte und die Detailtiefe der Vorschriften aus Berlin und Brüssel stetig zunehmen.

Neue gesetzliche Aufgaben

Der Nationale Normenkontrollrat hat dem Bundesjustizministerium vorgerechnet, dass die Justiz allein für das Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz mehr als 250 Stellen für Richter und Staatsanwälte benötigt. Die Pläne für eine stark erweiterte Strafbarkeit der Geldwäsche ziehen allein bei den Staatsanwaltschaften einen Zusatzbedarf von mindestens 100 Stellen nach sich. Zudem hat die Bundesregierung den Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie durch zahlreiche Strafverschärfungen und eine erweiterte Strafverfolgung intensiviert. Unter anderem wurden Mindeststrafen erhöht und Verfahrenseinstellungen und Strafbefehle ausgeschlossen. Auch diese Gesetzesänderungen können nach Ansicht des Deutschen Richterbundes in der Praxis nur etwas bewirken, wenn die Länder für die betroffenen Deliktsfelder eine dreistellige Zahl zusätzlicher Strafrichter und Staatsanwälte bereitstellen.

Personalzuwachs verstetigen

„Nur wenn die Justiz personell und technisch gut genug ausgestattet ist, kann sie ihre Fälle mit vertretbaren Verfahrensdauern zum Abschluss bringen.“ Der Roland Rechtsreport 2021 bestätigt, dass viele Bürger in diesem Punkt bei der Justiz noch deutlich Luft nach oben sehen: Wenn 83 Prozent der Befragten angeben, Gerichtsverfahren dauern zu lange und drei von vier Bürgern die Überlastung der Justiz kritisieren, ist das kein befriedigender Befund. Die Politik in Bund und Ländern sollte diese Kritik aufnehmen „Es braucht eine Anschlussvereinbarung für den Rechtsstaatspakt, die den Personalzuwachs bis 2025 verstetigt und den Fokus zudem auf die Digitalisierung der Justiz legt“, so die Forderung des DRB. Nachholbedarf bestehe etwa bei der Netzinfrastruktur, der IT-Ausstattung, der elektronischen Gerichtsakte und der Möglichkeit für Online-Verhandlungen. Trotz erster Fortschritte in den vergangenen Monaten sei der Modernisierungsstau in vielen Gerichten ähnlich lang wie der an den Schulen, wo der Bund die Länder finanziell ebenfalls stark unterstützt.

Länder schließen sich DRB-Forderung nach Rechtsstaatspakt 2.0 an

Auch die Justizminister der Länder haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, den Rechtsstaatspakt von Bund und Ländern nach der Bundestagswahl zu verlängern, um die Personalverstärkung zu finanzieren und die Digitalisierung der Justiz zu beschleunigen. „Es besteht große Einigkeit, dass es einen zweiten Bund-Länder-Pakt braucht“, sagt der diesjährige Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Nordrhein-Westfalens Ressortchef Peter Biesenbach (CDU) gegenüber der Deutschen Richterzeitung (DRiZ). Dabei sei die Digitalisierung das zentrale Zukunftsprojekt der nächsten Jahre. Sie biete großes Potenzial, um gerichtliche Verfahren zu beschleunigen und Massenverfahren besser zu bewältigen. Auch der Zugang zum Recht könne dadurch vereinfacht werden. Doch um den digitalen Wandel voranzutreiben, „ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes unabdingbar“, so Biesenbach.

Ampel-Koalitionsparteien wollen ebenfalls Neuauflage des Pakts 

Auch die möglichen Partner einer künftigen Ampel-Koalition befürworten eine Neuauflage des Rechtsstaatspaktes. So hat sich die Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Annalena Baerbock in der DRiZ unter anderem dafür ausgesprochen, das Erfolgsmodell des Rechtsstaatspakts durch einen auf zehn Jahre angelegten Bund-Länder-Digitalpakt fortzusetzen, um die Justiz handlungsfähig zu halten und ihre Strukturen auf die Höhe der Zeit zu bringen. „Auch wenn es primär um Länderaufgaben geht, die aufgabengerechte Finanzausstattung der Länder Sache der Bund-Länder-Steueraufteilung ist, halte ich es für angezeigt, dass der Bund hier stärker mit in die Verantwortung geht“ schreibt sie. Die Kräfte bündeln will auch die SPD. „Entscheidend für die Zukunftsfähigkeit der Justiz ist die Digitalisierung der Verfahren und die Qualität der technischen Ausstattung“, betont Rolf Mützenich, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag, in der DRiZ. Der Schwung, den der Rechtsstaatspakt der Justiz bislang gegeben hat, sollte genutzt werden, „um die notwendige Modernisierung in allen Bereichen voranzutreiben“. FDP-Vorsitzender Christian Lindner plädiert ebenfalls in der Richterzeitung für einen Bund-Länder-Digitalpakt. „Die Justiz ist eine Säule des Vertrauens in unseren Rechtsstaat“, schreibt er. „Der ‚Flaschenhals‘ sind nicht ihre hervorragend qualifizierten und motivierten Mitarbeiter, sondern deren Arbeitsbedingungen und technische Ausstattung. Diese müssen wir drastisch verbessern!“