Tagung zwischen Islam, Scharia und Grundgesetz

Mainz. Der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa hat vor „holzschnittartigen Betrachtungen“ bei der Integration islamischer Rechtsvorstellungen gewarnt.

 

Trotz aller Bemühungen um Integration sei dann aber irgendwann die Grenze gekommen, „ab der unsere Rechtsordnung nicht nachgeben kann“. Diese müsse sich im Konfliktfall durchsetzen. „Der Grundsatz des Primats des Rechts ist in unserem Staatswesen unantastbar“, sagte Gnisa in Mainz bei der Tagung „Islam und Recht“. Veranstalter der Tagung waren der Landtag Rheinland-Pfalz als Gastgeber, der Deutsche Richterbund (DRB) und die Gesellschaft für Rechtspolitik (gfr).

 

Eine Nebenjustiz könne nicht akzeptiert werden, sagte Gnisa mit Blick auf sogenannte Friedensrichter vor den rund 160 Tagungsteilnehmern. Der Islam dürfe auch nicht einseitig als Bedrohung des Rechtssystems gesehen werden: „Aber betonen wir doch das Gemeinsame und nicht das Trennende.“

 

"Unser Grundgesetz ist religionsfreundlich"

 

Der rheinland-pfälzische Landtagsvizepräsident Hans-Josef Bracht sagte: „Unser Grundgesetz ist religionsfreundlich. Es schützt den Glauben, aber keine Handlungen, die dem Grundgesetz widersprechen.“ Aus politischer Sicht unterstrich er, dass „den islamischen Religionsgemeinschaften die gleichen Rechte offen stehen, wie den christlichen Kirchen und den jüdischen Gemeinden.“

 

Der stellvertretende Vorsitzende der gfr, Kyrill-Alexander Schwarz, hatte angekündigt, es gehe bei der Tagung um die Vergewisserung der eigenen Standpunkte, aber auch darum, „anhand von Extrembeispielen zu verdeutlichen, wo die Grenzen eines Dialogs liegen können“.

 

Professor Christine Langenfeld, Richterin des Bundesverfassungsgerichts, warnte davor, „nicht sofort die Keule zu schwingen“. Aber Religionsfreiheit sei kein Obergrundrecht, das andere Grundrechte verdränge. Zu viele Ausnahmen zugunsten religiöser Freiheiten darf es nach ihrer Darstellung nicht geben. Sonst würde die Rechtsordnung infrage gestellt.

Verachtung der Demokratie mit dem Grundgesetz nicht kompatibel

 

„Glaubensinhalte müssen nicht grundgesetzkompatibel sein“, sagte die Bonner Islamwissenschaftlerin Professor Christine Schirrmacher. Aber sobald ein Anspruch auf politische Umsetzung erhoben werde, werde der Raum der Religionsfreiheit verlassen. „Die Verachtung der Demokratie und der freiheitlichen Gesellschaft ist mit dem Grundgesetz nicht kompatibel.“

 

„Der Eindruck, europäische Gerichte seien islamfeindlich, ist falsch“, sagte Professor Angelika Nußberger, Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Trotzdem bleibe der Islam eine „große Herausforderung“ für das europäische Recht. Nußberger ist der Überzeugung: „Die wirklichen Probleme der Rechtsprechung liegen nicht im politischen Islam, sondern im Umgang mit der alltäglichen Ausübung des islamischen Glaubens.“

 

Der emeritierte Professor der Universität zu Köln, Karl Kreuzer, sagte: „Von einer von manchen Leuten befürchteten Islamisierung der deutschen Rechtsordnung kann nicht die Rede sein.“

Der Grundsatz des Primats des Rechts ist in unserem Staatswesen unantastbar.

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