Bonn. Die demokratische Legitimation und die Mitwirkung von Richterinnen und Richtern bei der Besetzung von Richterpositionen wird immer wieder konkret in Frage gestellt. Zuletzt hat das Justizministerium in Baden-Württemberg im Streit um die Besetzung eines Präsidentenpostens gegen den Präsidialrat geklagt, anstatt – wie gesetzlich vorgesehen – den Richterwahlausschuss anzurufen, was auf erhebliche Kritik gestoßen ist.
Vor diesem Hintergrund ist das Thema, das beim bevorstehenden Deutschen Juristentag in der Abteilung Justiz zur Debatte steht, hochaktuell. Diskutiert wird, ob Reformbedarf bei der Besetzung von Richterämtern – also bei Ernennung, Beförderung und Entfernung aus dem Amt – besteht, um die Unabhängigkeit der Justiz zu sichern. Eine möglichst zahlreiche Mitwirkung von Richterinnen und Richtern an der Beschlussfassung des Deutschen Juristentages ist von besonderem Interesse, um auch die Standpunkte der Justizpraxis bei diesem berufspolitisch wichtigen Thema abzubilden.
Auch die weiteren Themen des Fachprogramms betreffen gesellschaftliche Entwicklungen, die das Recht vor Herausforderungen stellen. Im Zivilrecht wird über „Entscheidungen digitaler autonomer Systeme“ – also insbesondere über selbstfahrende Autos – und die damit zusammenhängenden Fragen nach Verantwortung und Haftung diskutiert werden. Die Abteilung Strafrecht befasst sich mit der Frage „Wie viel Unmittelbarkeit braucht unser Strafverfahren? – Möglichkeiten und Grenzen von Beweistransfers“, womit insbesondere die Verwertung von Videovernehmungen aus dem Ermittlungsverfahren in der Hauptverhandlung angesprochen ist.
Weitere Informationen zum Fachprogramm in den insgesamt sechs Fachabteilungen sowie Einzelheiten zur Anmeldung zum 73. Deutschen Juristentag, der vom 21.-23. September 2022 in Bonn stattfindet, erhalten Sie unter https://djt.de/.