25.11.21

Schön, dass Sie sich für uns interessieren! Der Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt - in Kurzform der Landesverband - begrüßt Sie auf seiner Internetseite.

Unser Landesverband besteht aus vier Bezirksgruppen und zwei Fachgruppen. Rund die Hälfte der in Sachsen-Anhalt tätigen Richter/-innen und Staatsanwälte/-innen sind in ihnen organisiert.

Für jeden Landgerichtsbezirk besteht eine Bezirksgruppe. Sozialrichterinnen und -richter unter unseren Mitgliedern gehören den jeweiligen Bezirksgruppen an, genau so wie Staatsanwälte/-innen und Richter/-innen der Landgerichte in Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg und Stendal sowie des Oberlandesgerichts in Naumburg. Alle Arbeitsrichterinnen und -richter sowie alle Finanzrichterinnen und -richter unter unseren Mitgliedern sind hingegen in ihren Fachgruppen landesweit organisiert.

Unser Landesverband ist ein Mitgliedsverband des Deutschen Richterbundes. Unsere Ziele ergeben sich deshalb nicht nur aus unserer Satzung, sondern auch aus der Satzung des Deutschen Richterbundes (DRB). Die Satzung unseres Landesverbandes finden Sie hier.

Die Bezirks- und Fachgruppen sind als eingetragener oder nicht eingetragener Verein organisiert und damit selbständig. Auskünfte zu deren Struktur und Organisation erteilen die jeweiligen Vorsitzenden.

Ein Verzeichnis der Ansprechpartner in den Bezirks- und Fachgruppen finden Sie hier.