Bundestag beschließt Dokumentation der Hauptverhandlung

Der Deutsche Bundestag hat am 17. November 2023 beschlossen, dass Hauptverhandlungen vor Strafgerichten künftig per Audioaufnahme und Transkript dokumentiert werden sollen.

Die Richterschaft lehne die Gesetzespläne „nahezu einhellig“ ab. Das nicht etwa wegen fehlender Aufgeschlossenheit für sinnvolle Modernisierungsschritte, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur. Die Dokumentationsbürokratie der Ampel sei aber das Gegenteil davon und „führt zu erheblichen Mehrbelastungen für die ohnehin unterbesetzen Strafgerichte“. Das ziehe Strafverfahren weiter in die Länge, so Rebehn. Die Reform erschwere zudem die Wahrheitsfindung, weil Opfer und gefährdete Zeugen sich womöglich nicht öffnen würden, wenn sie befürchten müssten, dass wortgetreue Mitschnitte ihrer Aussagen öffentlich werden könnten

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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